Befremdend wirkt sich dabei der Umstand aus, dass sogar der Bürgermeister Bartsch (CDU) sich persönlich einschaltet und versucht, über das Ordnungsamt die Plakatierung des unabhängigen Kandidaten an der Umgehungsstraße und in Bushäuschen zu verhindern. Dabei vergisst Bartsch, dass in Wahlkampfzeiten die Regeln der politischen Werbung großzügig zugunsten der Bewerber auszulegen sind. Er hält sich nicht einmal an die von seinem eigenen Ordnungsamt aufgestellten Grundsätze der Plakatierung, wonach dem Bürgermeisterkandidaten Wagener erlaubt wurde zu plakatieren. Wörtlich heißt es in der Erlaubnis des Ordnungsamtes: "Zur Plakatierung anlässlich von Wahlen sind in der Sondernutzungssatzung keine spezifischen Regeln festgelgt - eine gesonderte Erlaubnis hierzu ist nicht erforderlich. Beachten Sie bitte, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch Plakatierungsständer/Tafeln nicht beeinträchtigt wird und unverzüglich nach der Wahl Plakate etc. entfernt werden." Erkennbar ist keine Rede davon, dass ein Bushäuschen oder der Einmündungsbereich der Umgehungsstraße nicht plakatiert werden dürfen.
Pikant: Der CDU-Kandidat hat dort auch seine Plakate aufgestellt! Vor fünf Jahren galten scheinbar andere Regeln. Der damalige Kandidat pflasterte ganz Netphen mit seinen Bildern zu. Damals hieß dieser Kandidat Bartsch!
Unser Bürgermeisterkandidat hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Hier finden Sie Bilder von der Zerstörung.